AUSCHREIBUNG SAALFELDER RUNDE – SR 24 am 19. und 20.10.2024
- Veranstaltung
Titel der Veranstaltung: SAALFELDER RUNDE 2024 – SR 24
Datum: 19. und 20. Oktober 2024
Ort: „Sandgrube“ Aue am Berg, PLZ 07318
- Teilnehmer
Veranstalter: MC Saalfeld
Vertreter des Veranstalters: Nancy Orthner
Email: motorsportclubsaalfeld@gmail.com
Homepage: https://www.facebook.com/MCSaalfeld
- Klassen
Klassik Gleichmäßigkeit – Motorräder bis einschließlich Baujahr 1990
Klassik offen – Motorräder bis einschließlich Baujahr 1990
Klassik Evo – Motorräder ab 1991 bis einschließlich Baujahr 1999
Simson / Quad/ATV / 2Takt Klasse / 4Takt Klasse / Senioren 40+ / Teams
Alle Klassen werden Hubraum offen ausgetragen. Die Klassik offen wird mit Altersbonus für Fahrer und Motorrad gewertet. Die Motorräder müssen nicht zugelassen sein. Die Reifenwahl ist freigestellt.
- Nenngeld
Nennungen erfolgen ausschließlich über unser Online Nennformular, welches Ende August aktiviert wird. Das Nenngeld ist auf unten aufgeführtes Konto zu entrichten und beträgt 50 € pro Starter. Die Nennung erhält mit Eingang des Nenngeldes Gültigkeit. Die Frist für den Eingang des Nenngeldes beträgt maximal 10 Werktage nach der Nennung. Die Teilnehmer erhalten per E-Mail eine Nennbestätigung und ggf. weitere Informationen zur Veranstaltung. Bitte bei Nennung unbedingt auf korrekte Email-Adresse achten.
Bei Nennung am Veranstaltungstag beträgt die Nenngebühr 60 €.
Nenngeld ist Reuegeld. Das bedeutet bei Absage des Teilnehmers wird das Nenngeld nicht zurück erstattet !
Sollte die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt oder aus anderen Gründen abgesagt werden, werden 40 € des Nenngeldes zurück erstattet. Der Veranstalter behält sich vor, 10 € des Nenngeldes für bereits entstandene Kosten einzubehalten.
MC Saalfeld, Sparkasse Saalfeld-Rudolstadt, DE98 8305 0303 0000 0053 98
Alle Fahrer, welche das Nenngeld für die SR 20 bezahlt hatten, können bei Zahlung eines Aufgeldes von 20 € an der SR 24 bzw. an der für das Frühjahr 2025 geplanten SR 25 teilnehmen.
- Teilnehmer
Die Teilnehmer sind verpflichtet geeignete Schutzkleidung zu tragen. Die Motorräder müssen sich in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befinden. Der Veranstalter behält sich vor, Maschinen mit technischen Mängeln nicht zur Veranstaltung zuzulassen. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
- Fahrvorschriften
Es ist die Pflicht aller Teilnehmer, Rücksicht aufeinander und auf die Zuschauer zu nehmen. Das Befahren von Geländeabschnitten, Straßen und Wegen außerhalb der Strecke ist verboten – insbesondere für nicht zugelassene Motorräder. Bei Unfällen besteht die Pflicht zur Hilfeleistung. Das Betanken der Fahrzeuge ist nur mit geeigneter Unterlage gestattet. Der Schutz der Umwelt muss stets gewährleistet sein.
- Zeitnahme/Auswertung
Die Fahrzeiten werden durch TRIGA-Zeitnahme erfasst und ausgewertet. Klebe-Transponder können an den Veranstaltungstagen für jeweils 2 € erworben werden.
Die Fahrtzeit für alle Klassen am Samstag beträgt 2 Wertungsläufe a 45 Minuten. Die Teilnehmer können so viele Runden wie möglich fahren. Die 4 schnellsten bzw. die 4 gleichmäßigsten Runden jedes Wertungslaufes werden gewertet.
Die Fahrtzeit für alle Klassen am Sonntag beträgt 2 Wertungsläufe a 60 Minuten, wobei alle Runden gewertet werden.
Für die Erstellung der Gesamtwertung erhalten die 20 erstplatzierten Fahrer jedes Wertungslaufes Punkte wie im Motocross-Sport (25, 22, 20 usw.) üblich. Die Gesamtwertung wird durch Addition der vorgenannten Punkte erstellt.
- Grobzeitplan
Samstag 19.10.24 – Klassik, Simson, Quad/ATV
Sonntag 20.10.24 – 2Takt, 4Takt, Senioren, Teams
Maschinenabnahme ab ca. 8:00 Uhr
Start Wertungsläufe ab ca. 10:00 Uhr
Mittagspause 12.00 – 13.00 Uhr
Start Wertungsläufe ab ca. 13:00 Uhr
Siegerehrung ca. 15:30 Uhr
- Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung etwa entstandenen Unfälle oder Schäden. Der Unterzeichner akzeptiert mit seiner Unterschrift am Veranstaltungstag die vorliegende Ausschreibung, den Haftungsverzicht einschließlich der Verantwortlichkeit. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, insbesondere in Fällen höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder wegen behördlicher Anordnungen Änderungen an der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung anzusagen.