Anfang Februar kam es zu einer Zusammenkunft von 12 Enduro-Klassik Veranstalter-Vertretern. Auf Einladung und unter Moderation von Rolf Nickolai und Stefan Reihl sollten mögliche Empfehlungen für Angleichungen oder Vereinheitlichungen von Ausschreibungsinhalten für die Veranstaltungen der anstehenden Klassik Enduro Saison 2024 diskutiert und erarbeitet werden.

Aus dem uns vorliegenden Besprechungs-Protokoll sind dabei folgende gemeinsame Empfehlungsvorschläge zu entnehmen.

  1. Fahrzeugtechnik:
  • Reifen mit DOT- E- und/oder FIM-Zulassung
  • rote 07-Nummern nur in Verbindung mit Eintragung in das rosa Zulassungsheft und Vorlage einer Kopie des Versicherungsnachweises
  • Technischer Abnahme  mit Blick auf Verkehrssicherheit gem. DMSB-Ausschreibung. (Anmerkung enduro-klassik: Dieser Punkt wurde hinsichtlich der Kontrollausgestaltung nicht näher definiert !) Spiegel und Hupe sollen möglichst nicht verlangt werden.
  • Lichtanlagen mit Batterie sollten nicht mehr gestattet werden. Nur noch Beleuchtungen  mittels Lichtmaschine gespeist. (Anmerkung enduro-klassik.de: Die StVZO kennt keine Lichtmaschinenpflicht! Die allgemeinen Anforderungen an lichttechnische Einrichtungen sind in § 49a StVZO Abs. 1 und 8 geregelt. „An Kfz. muss eine ausreichende elektr. Energieversorgung unter allen Betriebsbedingungen ständig sichergestellt sein“. Es geht also nur um eine ständige Betriebsbereitschaft. Dafür muss der Fahrzeughalter sorgen. Woher der Strom kommt, interessiert den Gesetzgeber nicht. Die Veranstalter sollten sich diesbezüglich zumindest also nicht auf die StVZO berufen) 
  • Auspuff-Geräusche (Problem schwer messbar), aber wenn subjektiv offensichtlich zu laut, dann auf Änderung bestehen.
  • Häufig festgestellte Diskrepanzen bei der Papierabnahme: Tag der Erstzulassung und die Eintragung zum Baujahr des Fahrzeugs stimmen nicht überein. (Anmerkung enduro-klassik: Baujahr und Erstzulassungsjahr können tatsächlich natürlich differieren und sind deshalb nicht grundsätzlich ein Indiz für ggf. unzutreffende Klassenzuordnungen)  

2. Sonstiges:

  • Helme mit 05-Prüfzahl
  • Die Fahrtauglichkeit des Fahrers ist Teilnahmevoraussetzung. Sofern berechtigte Zweifel bezüglich gesundheitlicher Eignung gegeben sind, sollte der Veranstalter die Möglichkeit des Teilnehmerausschlusses haben. Der Veranstalter hat die Verantwortung für Leben und Gesundheit aller Beteiligten zu tragen
  • Alterspunkte ja oder nein, bzw. noch zeitgemäß? Es ist eine Einzelabwägung jedes Veranstalters hinsichtlich einer Benachteiligung von jungen Startern contra eines Bonus für die Leistung der älteren Teilnehmer. Eine aufgezeigte mögliche Alternative wäre wie z. B. in Mühlen/A. Dort bekommen alle Starter bis zum 40. Lebensjahr prinzipiell ein 40 Punkte (Sekunden) Grundhandicap auferlegt. Ab dem 41. Lebensjahr gilt hingegen der Gleichheitsgrundsatz und es gibt keine weiteren differenzierten Bonussekunden, egal welches Lebensalter der Teilnehmer hat.
  • Dauerstartnummern, von Leo Keller und Johannes Bohl vergeben und verwaltet, werden bei den meisten Veranstaltungen anerkannt und übernommen. Ausgenommen:  Zschopau, Isny und Unterschönmattenwag. Diese Veranstalter akzeptieren die Dauerstartnummern nicht und vergeben selbst die Nummern nach ihrem eigenen Konzept
  • Startgeld: Empfehlung einer Vereinheitlichung auf 80,00 Euro
  • Nenngeld ist Reuegeld – Bei kurzfristiger Absage durch einen Teilnehmer sollte eine Rückerstattung vom Nenngeld allenfalls bei Vorlage eines ärztlichen Attest`s akzeptiert werden. Dies jedoch unter Einbehalt von veranstaltungsbedingten Grundausgaben.
  • Ohne Festlegung wurde der Gedanke einer Gesamt-Veranstaltungs-Wertung am Saisonende diskutiert. Grundvoraussetzung hierfür wäre eine Vergleichbarkeit aller Veranstaltungen hinsichtlich Ausschreibungen, Klasseneinteilung und Auswertung. Zudem ist derzeit unklar, wer so eine „Serie“ verwaltungsmäßig und finanziell stemmen könnte/sollte.

3. mögliche einheitliche Klasseneinteilungen:

Als mögliche Mustergrundlage wird hierfür die Klasseneinteilung des MSC Mauer aus dem Jahr 2022 herangezogen.

  • Oldtimer: bis Bj. 1969 (kein Federweg)
  • Classic-Oldtimer: Bj. 1970 – 1974 (Trommelbremsen, Twinshock, Luftkühlung)
  • Classic-Oldtimer: Bj. 1975 – 1983 (Trommelbremsen, Twinshock, Luftkühlung)
  • Youngtimer: bis Bj. 1990 (entweder Scheibenbremse, Zentralfederbein, Wasserkühlung; bereits bei einem dieser Merkmale wird das Motorrad zum Youngtimer, auch falls Bj. 83 und früher)
  • Seniorenklasse/n: Entweder ab 65 Jahre (Ü 65) oder geteilt in zwei Klassen ab 60 Jahre (Ü 60) und über 70 Jahre (Ü 70).

4. Schlussbemerkung:

Jeder Veranstalter soll auch künftig über die Ausschreibungsinhalte/Klasseneinteilungen etc. seiner Veranstaltung selbstständig entscheiden.  Ziel wäre dennoch das Erreichen einer denkbaren Vereinheitlichung/Angleichung.

Hinweis von enduro-klassik.de:

Sachliche Diskussionsbeiträge/Anmerkungen/Hinweise/Anregungen aus der Klassik Enduro Szene können uns gerne entweder als Kommentar oder per Email an: kontakt@enduro-klassik.de zugesandt werden. Wir werden die Beiträge gerne auch an das Veranstaltergremium weiterleiten.

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